Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte der Paul Stephan GmbH mit Tabakwaren und Convenience-Artikeln an die Käufer. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende (Einkaufs-) Bedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung; ansonsten sind sie unverbindlich. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Paul Stephan GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos vornimmt.
  2. Alle Angebote, die zwischen der Paul Stephan GmbH und den Käufern getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Paul Stephan GmbH.

2. Angebot und Preisänderungen

  1. Die Angebote der Paul Stephan GmbH sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Die Preise bestimmen sich nach den jeweils bei der einzelnen Bestellung konkret gültigen Ordersätzen.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen der Paul Stephan GmbH nicht enthalten, sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
  3. Das Recht, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Bestellung unvorhergesehene Kostenerhöhungen wie z.B. Treibstoffpreiserhöhungen oder unvorhergesehene Preiserhöhungen der Industrie auftreten, bleibt ausdrücklich vorbehalten, sofern der Lieferung ein Dauerschuldverhältnis zugrunde liegt oder die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll.

3. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag wird per Abbuchungsauftrag 2 Tage nach Rechnungsdatum vom Konto des Käufers abgebucht. Skonto wird nicht gewährt. Wird der Abbuchungsauftrag von Kreditinstitut des Käufers nicht eingelöst, so befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug.
  2. Die Belieferung erfolgt nur, wenn der Käufer eine gültige Einverständniserklärung zur Anwendung des Bankabbuchungsverfahrens erteilt hat.
  3. Ab Zahlungsverzug wird die Belieferung mit Tabakwaren an den Käufer sofort eingestellt. Zahlungsverzug berechtigt die Paul Stephan GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Paul Stephan GmbH berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.
  5. Die Paul Stephan GmbH ist zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Paul Stephan GmbH durch den Käufer (einschließlich der Einzelaufträge, für die derselbe Rahmenvertrag gilt), gefährdet wird.

4. Lieferung

  1. Die Belieferung erfolgt nur, wenn der Käufer über eine gesicherte, verschließbare Anlieferungsstelle verfügt. Der Käufer ist verpflichtet, eine solche Anlieferungsstelle bereitzustellen.
  2. Per Unterschrift auf der Ablagebestätigung versichert der Käufer der Paul Stephan GmbH, dass zum Zeitpunkt der Anlieferung die Übergabe in einer gesicherten, verschließbaren Ablage erfolgen kann. Die Paul Stephan GmbH behält sich vor die Ablagesituation individuell zu prüfen und Aufträge aufgrund ¬aus Sicht der Paul Stephan GmbH unzureichender Ablagesicherheit abzulehnen. Sollte zum Zeitpunkt der Auslieferung eine sichere oder ausreichend große Ablage entgegen der Ablageerklärung des Käufers nicht vorliegen, wird die Ware nicht ausgeliefert. Da der Käufer für die Bereitstellung der sicheren Ablage verantwortlich ist, bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Käufers. Die Ware verbleibt bis zur Klärung im Besitz der Paul Stephan GmbH. Die Paul Stephan GmbH behält sich vor, keine erneute Auslieferung vorzunehmen.
  3. Die Belieferung des Käufers steht unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung der Paul Stephan GmbH durch deren Vorlieferanten. Lieferungen erfolgen an die der Paul Stephan GmbH benannte Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Adresse genannt wird.
  4. Im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung ist der Käufer verpflichtet, die Paul Stephan GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich der Inhaber, die Rechtsform oder die Anschrift des Unternehmens ändert Der Käufer haftet für die bis zum Eingang der Änderungsanzeige aufgrund der unterbliebenen Information entstandenen Kosten.

5. Beanstandungen und Mängelrügen

  1. Erkennbare Sachmängel und Beanstandungen der Stückzahl sind vom Käufer unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Andere Sachmängel sind vom Käufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist die Paul Stephan GmbH berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.

6. Sachmängel

  1. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorschreibt.
  2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt nach Ablieferung der Sache in der vom Käufer bereitgestellten gesicherten und verschließbaren Anlage (Gefahrenübergang).
  3. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen haben muss, kann die Paul Stephan GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
  4. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut, sofern diese aus Gründen der Kulanz erfolgt.
  5. Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
  6. Gewährleistungsansprüche können nur von dem Käufer direkt geltend gemacht werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Gewährleistungsansprüche gegen die Paul Stephan GmbH abzutreten, es sei denn, sie hat dieser Abtretung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

7. Haftungsbegrenzung

  1. Die Paul Stephan GmbH haftet für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Soweit Schadensersatzansprüche der Paul Stephan GmbH gegenüber ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Paul Stephan GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Tabakwaren und Convenience-Artikeln bis zur vollständigen Erfüllung aller ihr aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor.
  2. Der Käufer ist zur Verarbeitung sowie insbesondere zur Verbindung und Vermischung unserer Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwirbt die Paul Stephan GmbH zur Sicherung ihrer in Ziffer 8.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Käufer ihr schon jetzt überträgt. Der Käufer hat die dem Miteigentum der Paul Stephan GmbH unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe des Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Kaufpreis der ursprünglich gelieferten Sache.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Käufer tritt der Paul Stephan GmbH schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung ihrer Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob ihr Erzeugnis weiterverarbeitet wurde oder nicht. Die Paul Stephan GmbH nimmt die Abtretung bereits heute an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche nach Ziffer 8.1. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Käufers nach der Ziffer 8.2 können durch die Paul Stephan GmbH widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung einstellt oder wenn der Käufer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Die Paul Stephan GmbH kann die Rechte des Käufers nach Ziffer 8.2 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eintritt oder einzutreten droht oder beim Käufer der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Weiterhin ist die Paul Stephan GmbH in den vorgenannten Fällen berechtigt, den Zutritt zu den gelieferten Vorbehaltswaren zu verlangen, um diese beispielsweise zu inventarisieren oder fotografieren. Außerdem kann die Paul Stephan GmbH jederzeit die getrennte Aufbewahrung oder Kennzeichnung von Sicherungsgut im Sinne der Ziff. 8.1 und 8.2 verlangen, wenn die Gefahr der Verwechslung oder der mangelnden Unterscheidbarkeit mit etwaigem Sicherungsgut Dritter besteht.
  4. Auf Verlangen der Paul Stephan GmbH hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die in ihrem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen.
  5. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum oder Miteigentum der Paul Stephan GmbH stehenden Gegenstände oder über die an sie abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der ihr ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat ihr der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
  6. Die Paul Stephan GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugegebenen Sicherheiten obliegt der Paul Stephan GmbH.

9. Rücktritt

  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Paul Stephan GmbH unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Paul Stephan GmbH ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.
  3. Der Käufer hat der Paul Stephan GmbH oder ihren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann die Paul Stephan GmbH die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung unserer fälligen Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
  4. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 9 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Einzellieferungsvertrag beruht.

11. Datenverarbeitung

Die Paul Stephan GmbH verarbeitet und speichert die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten und bearbeitet diese im Wege der EDV im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Sofern zur Vertragsumsetzung Dritte eingesetzt werden, ist die Paul Stephan GmbH berechtigt, die dazu erforderlichen Daten an diese weiterzugeben. Die Bonitätsprüfung des Käufers bleibt vorbehalten.

12. Allgemeine Bestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
  2. Gerichtsstand ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das AG Esslingen a. N.), wenn der Käufer, - Kaufmann ist oder - keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder - nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Paul Stephan GmbH ist auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Käufers anzurufen.